Schließzeiten

Im Laufe des Kindergartenjahres gibt es in den beiden kommunalen Einrichtungen zwei feste Schließzeiten.

Während der hessischen Sommerferien sind die Kindertagesstätten in den letzten drei Wochen geschlossen. Für Eltern, die aus beruflichen Gründen die Betreuung ihrer Kinder nicht gewährleisten können, gibt es die Möglichkeit, Kinder ab 3 Jahren in begrenzter Anzahl zur Notbetreuung anzumelden. Die Notbetreuung ist kostenpflichtig (50€), eine Anmeldung soll bis zum 30.04. eines Jahres in der Kindertagesstätte eingegangen sein.

Ebenso sind die Kitas zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In dieser Zeit gibt es kein Notdienstangebot.

Jeweils der letzte Tag vor den Schließzeiten wird für die Grundreinigung der Einrichtung verwendet und ist deshalb ebenfalls geschlossen. Auch an diesen beiden Tagen gibt es keine Notbetreuung.

Weitere drei Schließtage werden den Eltern mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

Hierbei handelt es sich um zwei Tage zur Überarbeitung der pädagogischen Konzeptionen, die zur Evaluation und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität genutzt werden.

Für diese beiden Tage gilt die Notbetreuungsregelung. (Siehe Sommerferien, die Einzeltage sind für Eltern  kostenfrei)

Der dritte Schließtag ist der jährliche Betriebsausflug der gesamten Gemeindeverwaltung und aller Außenstellen. Da alle Mitarbeiter/-innen daran teilnehmen, gibt es keine Möglichkeit zur Notbetreuung.

Am Faschingsdienstag schließen die Kindertagesstätten um 12.00 Uhr.

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